Die Rott ist ein 111 km langer Fluss in Niederbayern und auf einem oberen Abschnitt auch Oberbayern. Nach einem im Wesentlichen östlichen Verlauf mündet sie bei Neuhaus am Inn im Landkreis Passau und gegenüber der oberösterreichischen Stadt Schärding in den unteren Inn.
Die Rott entsteht bei Müllerthann in der Gemeinde Wurmsham im Landkreis Landshut in einem kleinen bewaldeten Sumpf und läuft ihr erstes halbes Dutzend an Kilometern ungefähr südöstlich, wobei sie bald über die Gemeindegrenze in den Landkreis Mühldorf am Inn wechselt.
Bei Oberbergkirchen nimmt sie dann den ersten nicht ganz kleinen Zufluss Ritzinger Bach auf und fließt dann eher in dessen Zuflussrichtung ostnordöstlich. Sie durchquert dabei die Stadt Neumarkt-Sankt Veit, wonach sie gegen die untere Kreisgrenze zu immer östlicher läuft. Nach dem Übertritt in den Landkreis Rottal-Inn mündet bald bei Markt Massing aus dem Nordwesten die Bina, weiter ost- und abwärts dann in der Stadt Eggenfelden von Südwesten der Geratskirchner Bach. Etwas vor der Kreisstadt Pfarrkirchen durchläuft sie bei Postmünster den Rottauensee. Nach dem Siedlungsbereich der Stadt läuft wiederum von Südwesten der Grasenseer Bach zu und bald darauf mündet eben schon auf der Gemarkung von Markt Bad Birnbach in etwa selber Laufrichtung der Altbach.
Weiter abwärts läuft die Rott in den südlichen Landkreis Passau ein und passiert dort Pocking auf ihrer Rechten und dann den Markt Ruhstorf an der Rott auf der anderen Seite. Auf ihren letzten drei Kilometern Lauf mündet der Sulzbach, der unterste ihrer größeren Zuflüsse. Oberhalb der Gemeinde Neuhaus am Inn am bayerischen Ufer und gegenüber der oberösterreichischen Stadt Schärding mündet sie dann nur 16 km oberhalb von dessen eigener Mündung in die Donau von links in den Inn. Quelle: Wikipedia
Statistikdaten
Wasserfläche: ca. 10ha / Gewässergüteklasse: 2 / Uferlänge: 2,9km
Bestimmungen
- Fischen nur mit der Handangel.
- Die Angelfischerei darf nicht gewerbsmäßig betrieben werden.
- Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang in die mitzuführende Fangliste einzutragen.
- Angelplätze sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Flurschäden und sonstige angerichtete Schäden.
- Ansonsten gelten die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen.
- Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt.
Fangbeschränkungen
- Karpfen und Schleien zusammen 2 Stück pro Tag. Schonzeit vom 01.11. – 31.12.
- Hecht und Zander: insgesamt 1 Stück pro Tag, 2 Stück pro Woche Schonzeit vom 15.02. – 31.05.
Verboten
- Zurücksetzen von gehälterten Fischen
- Fischen mit Kunstköder, Köderfisch und Fischfetzen in der Zeit vom 15.02. – 31.05.
- Köderfische dürfen nur aus der Rott verwendet werden.
- Nichtbeachtung der gesetzlichen sowie der vereinsinternen Bestimmungen werden zur Anzeige gebracht und nach § 6 der Vereinsordnung geahndet.
Gewässergrenzen
Das Bild dient nur zur groben Orientierung, die genauen Gewässergrenzen sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen! Änderungen oder Ergänzungen vorbehalten. Quelle: Google