Bezirksfischereiverein Passau und Umgebung e.V.

NEUUUUUUUUU
 

Die Erlau

Bildquelle: Fischereiverein Hauzenberg

Ein kleiner Fluss entwässert die Höhenrücken des Bayerischen Waldes aus den Gebieten Hauzenberg, Waldkirchen, Jandelsbrunn und Heindlschlag.

Die größten Zuläufe, Hasselbach, Hausbach, Saußbach, Tießenbach und Staffellbach liegen auf der linken Uferseite.

Die obere Fischereigrenze ist die Kittelmühle. Das Wehr an der Papiermühle bei Schmölz ist die untere Grenze.Fischereibiologisch ist die Erlau einer Forellenregion zu zuordnen.

Aal und Hecht dürfen deshalb nach dem Fang nicht mehr zurückgesetzt werden. (Aufhebung der Schonzeit und des Schonmaßes nach § 19 Abs. 2 Satz 2 und Nr. 1 AVFiG).

Leitfisch ist die Bachforelle, als Beifische kommen Aitel, Nase, Koppe, Schneider, Elritze, Gründling und Schmerle vor.

Als geschützte Pflanze ist der bunte Eisenhut anzutreffen.

Die Erlau ist noch Lebensraum für die streng geschützte und ganzjährig geschonte Flußperlmuschel.

 

Statistikdaten

Wasserfläche: 4,63ha / Gewässergüteklasse: 2  / Uferlänge: 10,3km

 

Bestimmungen

- Fischen mit einer Handangel.

- Die Angelfischerei darf nicht gewerbsmäßig betrieben werden.

- Ein Verkauf des Fanges ist verboten.

- Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang in die mitzuführende Fangliste einzutragen.

- Fische, die am Gewässer gehältert werden, dürfen nicht zurückgesetzt werden.

- Angelplätze sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.

- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Flurschäden und sonstige angerichtete Schäden.

- Ansonsten gelten die einschlägigen Gesetzte und Bestimmungen.

- Es darf nur mit der künstlichen Fliege gefischt werden.

- Einzelhaken ohne Widerhaken oder angedrücktem Widerhaken.

- Von der Papiermühle bis Auslauf Vogt - Kanal (steinerner Frosch) darf nur mit künstlichem Köder (z. B. Blinker/Fliege u. a.) gefischt werden.

- Zwischen Auslauf Vogt - Kanal (steinerner Frosch) und Donaumündung sind zwei Handangeln erlaubt.

- Diese Erlaubnis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein.

- Nichtbeachtung der gesetzlichen sowie der vereinsinternen Bestimmungen werden zur Anzeige gebracht und nach § 6 der Vereinsordnung geahndet.


Fangbeschränkungen

- 2 Forellen pro Tag. 4 Forellen pro Woche.

- Aal und Hecht unterliegen keinen Schonbeschränkungen und müssen in u. a. Strecke entnommen werden.


Gewässergrenze

Von der Brücke bei der Kittlmühle bis zum Wehr oberhalb der Papiermühle