Die Donau (Kachletstausee)
Woher kommt ihr Name?
Die Griechen nannten Sie Istros, die Römer Danubius, was von der Göttin Dunavia"die keusche Braut der Nibelungen" abgeleitet sein dürfte.
Der von uns bewirtschaftete Teil der Donau ist als Bundeswasserstraße ein Großschifffahrtsweg.
Er umfasst den Bereich von der Staustufe Kachlet, Donau-km 2230.580 bis Donau-km 2233.780, linkes Ufer, Ortslage Nord-Ost-Kante des Sammelweiher am Schöpfwerk Hof.
Leitfisch ist die Brachse, daneben kommen Zährte,Waller, Hecht, Zander, Nerfling, Rotauge, Aal und Schied vor.
Zugewandert sind in den letzten Jahren die Marmorierte Grundel, die KesslerGrundel, die Schwarzmaulgrundel, die Nackthalsgrundel und die "Große Kugelmuschel"Corbicula fluminea.
Mit der Malermuschel, den vereinzelt vorkommenden Teichmuscheln und blasigen Fluschmuscheln sind nach dem Fischereirecht ganzjährige geschonte, der Bundesartenschutz-Verordnung und der "Roten Liste Bayern"unterliegende Arten vorhanden.
An geschützten Pflanzen sind die gelbe Wasserschwertlilie, Blausternchen unddie gelbe Teichrose zu finden.
Statistikdaten
Wasserfläche: 80,40ha / Gewässergüteklasse: 2 / Uferlänge: 7,0km
Bestimmungen für die Donau mit Gaißa
- Fischen nur mit der Handangel.
- Die Angelfischerei darf nicht gewerbsmäßig betrieben werden.
- Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang in die mitzuführende Fangliste einzutragen.
- Angelplätze sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Flurschäden und sonstige angerichtete Schäden.
- Ansonsten gelten die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen.
- Kahnbenützung ist auf eigene Gefahr erlaubt.
- Fischen mit Futterkorb sowie das Anfüttern auf Karpfen ist erlaubt.
- Die Verwendung eines Wallerholzes ist vom 01.06. bis 30.09. in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr erlaubt.
- Fangbeschränkungen: Hecht und Zander insgesamt 1 Stück pro Tag, 2 Stück pro Woche. Schonzeit 15.02. bis 31.05.
- Bei Fang eines untermaßigen Zander ist unmittelbar nach dem Zurücksetzen, im Wasser abgehakt, der Fisch ins Fangbuch einzutragen.
- Sicherheitsbestimmungen für Angler im Bereich des Bayern Hafens siehe PDF
Verboten
- Fischen mit Kunstköder, Köderfische und Fischfetzen vom 15.02. bis 31.05
- Echolotverbot vom 01.11. bis 15.02. (jegliches Hilfsmittel zur Ortung von Fischen)
- Ein Verkauf des Fanges
- Nichtbeachtung der gesetzlichen sowie der vereinsinternen Bestimmungen werden zur Anzeige gebracht und nach § 6 der Vereinsordnung geahndet.
Gewässergrenzen
Verbindungslinie des rechten Wiederlagers der Gaissa-Brücke zur nördlichen Ecke des Sammelweihers Hof oberstromig bis zur Kachletstufe; Gaissa-Mündung - ca. 150m flussaufwärts
Gaißa rechtes Ufer von der nordöstlichen Grenze der Fl.-Nr. 2565/2 Gmkg. Kirchberg, linkes Ufer von der Südgrenze der Fl.-Nr. 1190/3 Gmkg. Hacklberg bis zur Donaumündung. Grenzen sind markiert
Das Bild dient nur zur groben Orientierung, die genauen Gewässergrenzen sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen! Änderungen oder Ergänzungen vorbehalten. Quelle: Google
Renaturierungsmaßnahmen
2014 Bau von Laichgebieten
Anfang des Jahres wurden durch das Wasser und Schiffartsamt im Kachletstau zwei Buhnen aufgeschüttet. Diese dienen zur Laichhilfe unserer Fische. Nach der Fertigstellung wurden die zwei Laichgebiete mit Totholz aufgefüllt.