Bezirksfischereiverein Passau und Umgebung e.V.

NEUUUUUUUUU
 

Die Ilz

Der NameIlz leitet sich von der indogermanischen Wortwurzel "el" (= fließend,strömend) ab 

 

Im 11. Jahrhundert wurde sie dann urkundlich als"Ilzisa" nachgewiesen. 

Die Ilz wird durch die braun-schwarze Farbe des Wassers auch die"schwarzgelockte Tochter" des Bayerischen Waldes genannt. Diese Farbe erhält der Fluss durch die Huminsäuren der Hochmoore.

Der von uns bewirtschaftete Gewässerabschnitt liegt im Bereich der Stadt Passau, Stadtteil Ilzstadt. Die linke Uferseite ist bis etwa zur" Spetzinger Kurve" durch eine hohe Betonstützmauer mit vorgelagertem Steinvorfuß gesichert. Danach ist das Ufer natur belassen. Das rechte Ufer istab der 2. Ilzbrücke unbefestigt mit Kiesanlandungen am Geleithang.

Durch die Mündung in die Donau kann praktisch alles von Aal über Regenbogenforelle bis Zander gefangen werden.

Der Wasserstand, die Fließgeschwindigkeit und auch die Zusammensetzung des Fischbestandes stehen in starker Wechselbeziehung zur Donau.

 

Statistikdaten

Wasserfläche: 5,20ha / Gewässergüteklasse: 2  / Uferlänge: 2,5km

 

Bestimmungen

- Fischen nur mit der Handangel.

- Die Angelfischerei darf nicht gewerbsmäßig betrieben werden.

- Ein Verkauf des Fanges ist verboten.

- Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang in die mitzuführende Fangliste einzutragen.

- Fische, die am Gewässer gehältert werden, dürfen nicht zurückgesetzt werden.

- Angelplätze sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.

- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Flurschäden und sonstige angerichtete Schäden. Ansonsten gelten die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen.

- Kahnbenützung ist auf eigene Gefahr erlaubt.

- Ab der unteren Brücke ist das Fischen mit Futterkorb erlaubt.


Verboten

- Anfüttern, Fischen mit dem Futterkorb (siehe auch Bestimmungen)


Fangbeschränkungen

- Hecht und Zander insgesamt 1 Stück pro Tag, 2 Stück pro Woche

- Forellen 2 Stück pro Tag

- Diese Erlaubnis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein Nichtbeachtung der gesetzlichen sowie der vereinsinternen Bestimmungen werden zur Anzeige gebracht und nach § der Vereinsordnung geahndet.


Gewässergrenze

Gemarkung Grubweg sog.Grafenbrünnl bis zur Mündung in die Donau. Das Bild dient nur zur groben Orientierung, die genauen Gewässergrenzen sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen! Änderungen oder Ergänzungen vorbehalten. Quelle: Google

 

 

Renaturierungsmaßnahme 2013

Am Bschütt wurde mit der neuen Gestaltung der Parkanlage auch vieles am bzw. im Wasser Renaturiert. Eine großzügige Flachwasserzone, Buhnen und Steine kommen den Fischarten sehr zu gute und werden diese bei der Wanderung bzw. beim Laichen unterstützen.