Der Inn
Der Name Inn wird vom keltischen Wort "Enos" (= der wild schäumende) abgeleitet
Die untere Fischereigrenze ist am linken Ufer die Treppe zur VHS, am rechten Ufer die Mündung des Beiderwiesbaches. Der "Johannes Felsen" bei Fluß-km 11.770 ist die obere Grenze. Das Fischereirecht erstreckt sich auch auf das Österreichische Ufer.
Für die Fischereiausübung dort ist das oberösterreichische"Lizenzbüchl" erforderlich.
Das Gewässer wird durch die Kraftwerksanlage Ingling bei Fluß-km 4.2 zoniert.
Der Bereich unterhalb der Staustufe ist ein freifließender Fluss mit starker Dynamik. Der Flußgrund ist "hart" es steht Fels und Kies an. Oberhalb der Wehranlage haben wir einen gut durchflossenen Stausee, der am Ausgang der "Vornbacher Enge" endet. Es sind auch Stillwasserzonen im Bereich der "Schwarzen Säge" und bei Wernstein / OÖ vorhanden.
Von Fluß-km 4.2 aufwärts liegt unser Fischwasser auf deutschem Hoheitsgebiet im Landschaftsschutzgebiet "unterer Inn".
Als geschützte Pflanzen kommen auf österreichischem Hoheitsgebiet der Fluss-Sanddorn, auf der deutschen Seite die Wiesenschlüsselblume und der Waldgeißbart vor.
Das Gewässer ist auf der deutschen Seite nicht allgemein zur Schifffahrt freigegeben. Es darf deshalb nur mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne Maschinenantrieb im Rahmen des "Gemeingebrauchs" befahren werden. Der Ruderverein Passau hat eine Einzelgenehmigung zum Betrieb eines Sportbootes mit Außenbordmotor zur Trainingsüberwachung. Auf österreichischem Hoheitsgebiet darf die Innschiffahrt, Kapitän Schaureckeraus Schärding das Gewässer bis etwa Pyret /OÖ mit Fahrgastschiffen befahren.
Die Palette der vorkommenden Fische reicht von Aal über die Forellen bis zu den Weißfischen.
Die grünliche Färbung stammt von eine Kieselalgenart, die von der Saalach und Salzach zugetragen wird.
Statistikdaten
Wasserfläche: 181,00ha / Gewässergüteklasse: 2 / Uferlänge: 10,5km
Bestimmungen
- Fischen nur mit der Handangel, höchstens zwei.
- Die Angelfischerei darf nicht gewerbsmäßig betrieben werden.
- Ein Verkauf des Fanges ist verboten!
- Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang in die mitzuführende Fangliste einzutragen.
- Fische, die am Gewässer gehältert werden, dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Angelplätze sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Flurschäden und sonstige angerichtete Schäden.
- Ansonsten gelten die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen.
- Auf oberösterreichischem Gebiet ist das Lizenzbuch erforderlich.
- Fischen mit Kunstköder, Köderfisch und Fischfetzen vom 15.02. - 31.05. verboten!!! (Angeln mit der Fliegenrute und künstlicher Fliege erlaubt!!!)
- Diese Erlaubnis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Fischereischein.
Fangbeschränkungen
- Hecht u. Zander insgesamt 1 Stück pro Tag / 2 Stück pro Woche
- Forelle 2 Stück / Tag
- Huchen 1 Stück pro Jahr.
- Kahnbenutzung nur oberhalb des Kraftwerk Ingling erlaubt.
- Das Fischen vom Geh- und Radweg am Kraftwerk Ingling ist verboten!
- Futterkorb ist erlaubt.
- Die Nichteinhaltung dieser Auflagen und der Bestimmungen des bayerischen und oö. Fischereigesetzes wird nach § 6 der Vereinsordnung geahndet und hat eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zur Folge. Auf der OÖ Seite ist die Jahresfischerkarte (Zahlschein) erforderlich!
Gewässergrenze
Gemarkung Neuburg am Inn unterhalb des sogenannten Johannis-Felsen bis St.Nikola / Passau unterhalb des Innstegs in Passau.
Das Bild dient nur zur groben Orientierung, die genauen Gewässergrenzen sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen! Änderungen oder Ergänzungen vorbehalten.
Quelle: Google