Ein ca. 17 km langes Fischwasser angrenzend an die Donau, ist ein sog. Gewässer 2. Ordnung, d.h. für einen Fluss (Gewässer 1. Ordnung) ist sie zu klein, aber für einen Bach (Gewässer 3. Ordnung) zu groß.
Die Gaißa entsteht in der Ortschaft Aicha vorm Wald aus dem Zusammenfluss der Kleinen Ohe und der Großen Ohe.
Bei uns in Passau fliesst sie (nahe der Autobahnbrücke) in die Donau ein.
Das in unserem Eigentum stehende Fischereirecht, liegt im Bereich der Grubmühle und Frauenmühle bei Tiefenbach.
Statistikdaten
Wasserfläche: 10ha / Uferlänge: 2,9km
Bestimmungen
- Fischen nur mit der Handangel und nur vom Ufer aus!
- Die Angelfischerei darf nicht gewerbsmäßig betrieben werden.
- Ein Verkauf des Fanges ist verboten!
- Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang in die mitzuführende Fangliste einzutragen.
- Angelplätze sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.
- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Flurschäden und sonstige angerichtete Schäden.
- Ansonsten gelten die einschlägigen Gesetze und Verordnungen.
- Beifüttern mit 1 kg erlaubt.
- KöFi dürfen nur aus der Gaißa verwendet werden.
- Nichtbeachtung der gesetzlichen sowie der vereinsinternen Bestimmungen werden zur Anzeige gebracht und nach § 6 der Vereinsordnung geahndet.
Fangbeschränkungen
- Hecht und Zander insgesamt 1 Stück pro Tag, 2 Stück pro Woche, Schonzeit 15.02. bis 31.05.
- Forellen 2 Stück pro Tag,
Verboten
- Fischen mit Kunstköder, Köderfisch und Fischfetzen vom 15.02.-31.05.
- Hältern am Gewässer.
- Schonbereich: vom 01.03. bis 30.04. ist das Fischen in der Fließstrecke von der Stauwurzel bis Frauenmühle verboten!!!
Gewässergrenze
Bereich der Grubmühle (Wehranlage) und Frauenmühle (Wehranlage) bei Tiefenbach.
Das Bild dient nur zur groben Orientierung, die genauen Gewässergrenzen sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen! Änderungen oder Ergänzungen vorbehalten.
Quelle: Google