Bezirksfischereiverein Passau und Umgebung e.V.

NEUUUUUUUUU
 

Die Donau bei Vilshofen  

 

 

Die Griechen nannten Sie Istros, die Römer Danubius,was von der Göttin Dunavia"die keusche Braut der Nibelungen"abgeleitet sein dürfte.

Der Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen gehört zu den letzten frei fließenden und noch nicht verbauten Donauabschnitten in Europa.

Durch die enorme Struktur der Donau mit Ihren zahlreichen Altwassern, Buhnen und Inseln bietet das Gewässer den Fischarten (ca. 70 Arten) alles was Sie zur Reproduktion benötigen. Leitfisch ist die Brachse, daneben kommen Zährte, Waller,Hecht, Zander, Nerfling, Rotauge, Aal, Schied, Barben und viele weite Arten vor.

Der von uns bewirtschaftete Teil der Donau ist als Bundeswasserstraße ein Großschifffahrtsweg.

Die durchschnittliche Breite beläuft sich auf ca.200m.


Statistikdaten

Wasserfläche: 480ha / Gewässergüteklasse: 2  / Uferlänge: 33km

 

Bestimmungen

- Fischen nur mit der Handangel (2 Anglen).

- Die Angelfischerei darf nicht gewerbsmäßig betrieben werden.

- Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang in die mitzuführende Fangliste einzutragen.

- Angelplätze sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.

- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Flurschäden und sonstige angerichtete Schäden.

- Fischen mit Futterkorb sowie das Anfüttern auf Karpfen ist erlaubt.

- Fische, die laut AVBayFiG zurückgesetzt werden, müssen im Wasser abgehakt werden.

- Kahnbenützung ist auf eigene Gefahr erlaubt.

- Die Verwendung eines Wallerholzes ist vom 01.06. bis 30.09. in der Zeit von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr erlaubt.

- Fangbeschränkungen: Hecht und Zander insgesamt 1 Stück pro Tag, 2 Stück pro Woche. Schonzeit 15.02. bis 31.05.

- Nichtbeachtung der gesetzlichen sowie der vereinsinternen Bestimmungen werden zur Anzeige gebracht und nach § 6 der Vereinsordnung geahndet.

- Offenes Altwasser Windorf und Altwasser Hausbach gesperrt!!! Schongebiet!!!

- Das Fischen in den Bootshäfen Hofkirchen und Vilshofen ist verboten!!!

- Laut Verordnung des Landratsamtes Passau ist das Fischen vom 01.12. bis 15.03. im Laichschonbezirk (Hausbacher Sporn bis Fähre Sandbach) verboten!


Verboten

- Befahren der Altwässer mit Boot

- Fischen mit Kunstköder, Köderfisch und Fischfetzen vom 15.02. bis 31.05.

- Echolot vom 01.11. bis 15.02. (jegliches Hilfsmittel zur Ortung von Fischen)

- Benutzung von Bojen

 

Gewässergrenze

Vom Rainer Eck bei Hofkirchen km 2.257,8 bis Einmündung des Stettinger Baches bei Besensandbach km 2.241,6 mit Ausnahme der auf dem JES näher bezeichneten Altwässer, Schonbezirke usw.



Das Bild dient nur zur groben Orientierung, die genauen Gewässergrenzen sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen! Änderungen oder Ergänzungen vorbehalten. 

Quelle: Google


Schongebiete

Das offene Altwasser Windorf und Hausbach sind ganzjährig geperrt. Ebenso sind die Sportboothäfen in Hofkirchen und Vilshofen (50m ober und unterhalb zur Einfahrt) gesperrt.

Der Auslauf vom Altwasser Hausbach ist vom 01.12 bis 15.03 gesperrt!

Hafen Hofkirchen
Hafen Hofkirchen
Hafen VOF
Hafen VOF
Schongebiet Hausbach
Schongebiet Hausbach