Bezirksfischereiverein Passau und Umgebung e.V.

NEUUUUUUUUU
 

Der Wehrhauser Baggersee 

 

Das jetzige Gesicht bekam der Baggersee durch den Kiesabbau der Fa. Capellaro während des BAB - Baues in den 80ziger Jahren.

Der Baggersee ist von Passau aus über die BAB, Abfahrt Pocking, die B 12 bei km 24.0, Abfahrt rechts vor dem Haus Königswiesen 73 und einen Gemeindeweg zu erreichen. Die Wassertiefe schwankt zwischen 3 und 7 Metern. Der Umgriff ist mit Weichholzbruchwald und vereinzelt eingestreuten Eichen, Pappeln, Eschen und Erlen bestockt.

Leitfisch ist der Karpfen. Es werden aber auch Hecht, Zander, Rotauge und Waller gefangen.

An geschützten Pflanzen kommen die Blumenbinse (Schwanenblume), die gelbe Teichrose und der zweiblättrige Blaustern vor.

  

Statistikdaten

Wasserfläche: 17,4ha / Gewässergüteklasse: 2 / Uferlänge: 4,0km


Renaturierungsmaßnahmen

2007 wurde begonnen, den Wildwuchs zu entfernen, damit der See wieder ausreichend belüftet wird.

 Jetzt kann der Wind rein und das Ergebniss sprach für sich, die grüne Soße war Geschichte

 

 2008 wurde am damaligen Schongebiet eine Flachwasserzone ausgehoben.

 

 

 

 2011 wurde am Lagerplatz ebenfalls eine Flachwasserzone geschaffen

 

 

Bestimmungen

- Fischen nur mit der Handangel.

- Die Angelfischerei darf nicht gewerbsmäßig betrieben werden.

- Fische, die dem Gewässer entnommen werden, sind unmittelbar nach dem Fang in die mitzuführende Fangliste einzutragen.

- Angelplätze sind in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen.

- Der Verein übernimmt keine Haftung für Unfälle, Flurschäden und sonstige angerichtete Schäden.

- Ansonsten gelten die einschlägigen Gesetze und Bestimmungen.

- Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt.

- Beifüttern während des Angelns mit 1 Liter Getreide, ½ Liter Maden oder 1 kg Trockenfutter und Futterkorb erlaubt.

- Angeln mit Frolic erlaubt.


Fangbeschränkungen

- Karpfen und Schleien zusammen 2 Stück pro Tag. Schonzeit vom 01.11. – 31.12.

- Hecht und Zander: insgesamt 1 Stück pro Tag, 2 Stück pro Woche


Verboten

- Fischen mit Boilies, Pelletts, Pop Ups (alle Proteinköder)

- Futterboot und Drohne

- Offene Feuerstelle

- Zurücksetzen von gehälterten Fischen

- Fischen mit Kunstköder, Köderfisch und Fischfetzen in der Zeit vom 15.02. – 31.05.

- Köderfische dürfen nur aus dem Wehrhauser Baggersee verwendet werden.

- Nichtbeachtung der gesetzlichen sowie der vereinsinternen Bestimmungen werden zur Anzeige gebracht und nach § 6 der Vereinsordnung geahndet.


Gewässergrenzen

Das Bild dient nur zur groben Orientierung, die genauen Gewässergrenzen sind dem Erlaubnisschein zu entnehmen! Änderungen oder Ergänzungen vorbehalten. 

Quelle: Google